Kriegsgräberstätten

Kriegsgräberstätten

Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) wird die Fürsorge für die Kriegsgräber im Inland vom Staat übernommen. Dieses Gesetz ist seit 1993 auch für die neuen Bundesländer gültig. Es sichert für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das dauernde Ruherecht für alle Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft und überträgt die Zuständigkeit für Anlage, Pflege und Instandhaltung der Kriegsgräberstätten auf die Bundesländer. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV MV) diese Aufgabe wahr. Die Erfassung der Kriegsgräber ist abgeschlossen. In unserem Land ruhen mehr als 76.000 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Die Anzahl kann sich durch das Auffinden bisher unbekannter Grablagen weiter erhöhen. Die Erhaltung und Pflege wird durch die Friedhofsträger (Kommunen und Kirchen) sichergestellt und mit der durch das Gesetz festgelegten jährlichen Pflegepauschale finanziert. Für Maßnahmen zur Instandsetzung werden durch das LAiV MV auf Antrag weitere Mittel bereitgestellt. Die Kriegsgräberstätten werden nach den örtlichen Gegebenheiten gestaltet und tragen den Charakter mahnenden Gedenkens.

Dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. wurde 1952 von der Bundesregierung die Zuständigkeit für die Erfassung, Erhaltung und Pflege der Gräber der deutschen Kriegstoten im Ausland übertragen. Er hat aber auch im Inland eine wichtige Aufgabe übernommen. Er berät nicht nur die Friedhofsträger kostenlos bei allen Fragen der Gestaltung und Pflege der Kriegsgräber – Mitarbeiter des Volksbundes bergen Kriegstote aus behelfsmäßigen Anlagen und verstreut liegenden Feldgräbern und überführen diese auf bestehende Kriegsgräberstätten. Viele Zeitzeugen berichten dem Volksbund über bisher unbekannte Grablagen und sorgen somit dafür, dass weitere Schicksale geklärt werden können und auch diese Opfer eine würdige Ruhestätte erhalten.

Der Volksbund leistet auch in unserem Bundesland einen wichtigen Beitrag zur Mahnung gegen das Vergessen.